Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Vermittlungen und Beratungsleistungen (insbesondere Standortanalysen für Logistik- und Industrieimmobilien) zwischen der Xavihafimus Holdings GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Consulting- oder Maklervertrages zustande.
3. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt immobilienwirtschaftliche Beratungsleistungen. Soweit es sich um Maklertätigkeiten handelt, gelten ergänzend die Bestimmungen des österreichischen Maklergesetzes (MaklerG). Für den Vermittlungserfolg wird, branchenüblich, keine Garantie übernommen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen (z.B. Anforderungsprofile an Lagerhallen, Budgetgrenzen, Zeitpläne) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
5. Honorar und Zahlungskonditionen
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Honorare netto zzgl. der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (20%). Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) als vereinbart.
6. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen (insbesondere Exposés, Machbarkeitsstudien, Standortdaten) streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
7. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.